4 Dinge die Sie wissen sollten!
- Dumpingpreis-Angebote werden schnell zur Kostenfalle.
- Fragen Sie nach einer Transportgenehmigung für Überwachungsbedürftige Abfälle, wie z.B.: Elektrogeräte, Farben, Lacke, Altöl, Neonröhre, Autobatterien, Reifen
- Nach § 49 KrW- / AbfG muss Ihnen das jeder seriöse Mitbewerber als Kopie zur Verfügung stellen können.
- Sie haften als Auftraggeber, wenn Ihr Unternehmer von der Polizei angehalten, oder Ihr gesamter Unrat in einem Waldstück entdeckt wird.
Im Großen und Ganzen: Sie können rechtlich dafür belangt werden, wenn das beauftragte Unternehmen den Abfall nicht nachweislich ordnungsgemäß entsorgt.