AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Uni­ver­sal Blitz Service
Steuer­walder Str. 22a
31137 Hildesheim

Allgemeines

Die nach­fol­gen­den All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Ver­tragsab­schlüsse zur Erbringung von Entrüm­pelun­gen, Entsorgun­gen, Entk­er­nun­gen, Ren­ovierungs- und Reini­gungsar­beit­en sowie Umzüge und Trans­porte zwis­chen der Fir­ma Uni­ver­sal Blitz Ser­vice (im Fol­gen­den: Auf­trag­nehmer) und dem Kun­den / der Kundin (im Fol­gen­den: Auftraggeber).
Ent­ge­gen­ste­hen­den All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen des Auf­tragge­bers wird hier­mit aus­drück­lich wider­sprochen. Mit Unter­schrift der Auf­trags­bestä­ti­gung akzep­tiert der Auf­tragge­ber die all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen. Eben­so greifen diese bei ein­er mündlichen Vere­in­barung bzw. zu Beginn der Arbeiten.

Vertragsvereinbarung/Vertragsabschluss

Die Ver­tragssprache ist deutsch. Das Ange­bot entste­ht auf Grund indi­vidu­eller Vere­in­barung oder nach Vor-Ort-Besich­ti­gung und ist unverbindlich und freibleibend. Der Auf­trag­nehmer gewährt dem Auf­tragge­ber eine achtwöchige Ange­bots­bindung. Der Ver­trag kommt mit Unterze­ich­nung der Auf­trags­bestä­ti­gung durch den Auf­tragge­ber zus­tande. Mündliche Abre­den beste­hen nicht. Bei all unseren ange­bote­nen Leis­tun­gen, ausgenom­men Trans­port, Möbeltaxi und Umzug sind in den Räum­lichkeit­en befind­liche Wert­ge­gen­stände vor­ab vom Auf­tragge­ber (Kun­den) zu ent­fer­nen bzw. sicherzustellen. Mit Beginn der Tätigkeit gehen alle in dem Auf­tragshaushalt befind­lichen Gegen­stände in das Eigen­tum des Auf­trag­nehmers über. Die weit­ere Ver­w­er­tung obliegt dem Auf­trag­nehmer. Sollte sich nach Ver­tragsab­schluss her­ausstellen, dass der Auf­tragge­ber Änderun­gen am Ver­trags­ge­gen­stand vorgenom­men hat, so berechtigt dies den Auf­trag­nehmer zur Preisan­pas­sung. Dies gilt ins­beson­dere dann, wenn Wert­ge­gen­stände ent­ge­gen dem Ver­trag nachträglich aus dem Objekt ent­fer­nt, verän­dert oder zer­stört wurden.

Auskunftspflicht des Auftraggebers

Mit der Ver­trag­sun­ter­schrift ver­sichert der Kunde gegenüber dem Auf­trag­nehmer, dass er Eigen­tümer der Gegen­stände ist oder zumin­d­est vol­lum­fängliche Befug­nis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegen­stände hat. Bei mündlich­er Zusage und mit Beginn der Arbeit­en gilt gle­ich­es. Der Auf­trag­nehmer ist von jeglichen Schadenser­satzansprüchen Drit­ter, bei unwahrheits­gemäßer oder fehler­hafter Auskun­ft über die Eigen­tumsver­hält­nisse ausgenom­men. Bei Eigen­tumsstre­it­igkeit­en über diese Gegen­stände mit Drit­ten, haftet auss­chließlich der Auf­tragge­ber. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, den Auf­trag­nehmer über gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüs­sigkeit­en und andere Mate­ri­alien, die nicht ins Grund­wass­er gelan­gen dür­fen sowie weit­ere gesund­heits­ge­fährdende Mate­ri­alien die sich im Auf­trag­sob­jekt befind­en, vor Auf­tragserteilung zu unter­richt­en. Sollte sich erst im Laufe der Räu­mung her­ausstellen, dass sich im Objekt Stoffe wie Öle, Fette, Far­ben, Lacke, Düngemit­tel, grund­wasser­schädi­gende oder asbesthaltige Stoffe im Sinne des KrWG (Kreis­laufwirtschafts­ge­setz) befind­en, so gehen diese Abfälle nicht in das Eigen­tum des Auf­trag­nehmers über. Bei Bedarf unter­bre­it­et der Auf­trag­nehmer dem Auf­tragge­ber ein entsprechen­des Ange­bot über die fachgerechte Entsorgung dieser Stoffe. Gle­ich­es gilt für Umzüge und Trans­porte. Der Auf­tragge­ber ist zwin­gend verpflichtet, dem Auf­trag­nehmer mitzuteilen, wenn sich gefährliche oder gar ver­botene Stoffe in den Umzugs­be­häl­tern befinden.

Leistungserbringung

Der Auf­trag­nehmer ist berechtigt, den Ver­trag oder Teile des Ver­trags durch Dritte erfüllen zu lassen.

Haftungsbeschränkung

Eine Haf­tung für mit­tel­bare Schä­den ist aus­geschlossen. Der Auf­trag­nehmer übern­immt keine Haf­tung für den Zus­tand der in der Woh­nung nach der Entrüm­pelung befind­lichen An- und Ein­baut­en, ins­beson­dere für Wände, PVCoder Holzbö­den, son­stige Böden, Schlöss­er, Jalousien, Rol­l­lä­den, fehlende Schlüs­sel und son­stige Beschädi­gun­gen aller Art. Nach Auf­tragserteilung kön­nen für entrümpelte/entsorgte Gegen­stände keine Schadenser­satz-Ansprüche gestellt werden.

Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitar­beit­er der Fir­ma Uni­ver­sal Blitz Ser­vice sind, sofern nichts anderes vere­in­bart ist, nicht zur Vor­nahme von Elektro‑, Gas‑, Dübel- und son­sti­gen Instal­la­tion­sar­beit­en bemächtigt.

Terminverlegung, Aufwandsentschädigung bei Rücktritt vom Vertrag, Leistungsverzögerungen

Ein Rück­tritt vom Ver­trag nach erfol­gter Auf­tragserteilung ist nur in Aus­nah­me­fällen und unter Angabe eines Grun­des möglich und bedarf der schriftlichen Zus­tim­mung des Auf­trag­nehmers. Im Falle ein­er ordentlichen Kündi­gung durch den Auf­tragge­ber ist der Auf­trag­nehmer berechtigt fol­gen­den Schaden­er­satz wegen Nichter­fül­lung in Rech­nung zu stellen:
bis 14 Werk­tage vor fest­ge­set­ztem Auf­trags­da­tum — 25% des End­preis­es zzgl. MwSt.
Bis 7 Werk­tage vor fest­ge­set­ztem Auf­trags­da­tum — 75% des End­preis­es zzgl. MwSt.
Bis 48 Stun­den vor fest­ge­set­ztem Auf­trags­da­tum — 100% des End­preis­es zzgl. MwSt.

Bei Ter­min­ver­legung des Auf­tragge­bers nach Auf­trags­bestä­ti­gung mit fest­gelegtem Ter­min ist der Auf­trag­nehmer berechtigt eine Aufwand­sentschädi­gung in Höhe von 5 % des vere­in­barten Ent­geltes zzgl. MwSt. zu erheben. Leis­tungsverzögerun­gen auf Grund höher­er Gewalt und auf­grund von außergewöhn­lichen und unvorherse­hbaren Ereignis­sen, welche auch durch äußer­ste Sorgfalt der Fir­ma Uni­ver­sal Blitz Ser­vice nicht ver­hin­dert wer­den kön­nen (hierzu gehören: Streiks, behördliche oder gerichtliche Anord­nun­gen) hat der Auf­trag­nehmer nicht zu vertreten. Sie berechti­gen unser Unternehmen dazu, die Leis­tung um die Dauer des behin­dern­den Ereigniss­es zu verschieben.

Abnahme der Leistungen

Die durchge­führten Leis­tun­gen sind unmit­tel­bar nach Beendi­gung der Arbeit­en vom Auf­tragge­ber abzunehmen und schriftlich zu bestäti­gen. Die Leis­tun­gen gel­ten als auf­trags­gerecht erfüllt und abgenom­men, wenn der Auf­tragge­ber nicht unverzüglich nach Beendi­gung der Dien­stleis­tung eine begrün­dete Män­gel­rüge erhebt. Wer­den berechtigte und begrün­dete Män­gel erhoben so wer­den diese unmit­tel­bar vom Auf­trag­nehmer behoben. Weit­erge­hende Ansprüche, gle­ich aus welchem Rechts­grunde, ins­beson­dere Schadenser­satzansprüche, sind aus­geschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vor­satz oder grober Fahrläs­sigkeit. Die Fir­ma Uni­ver­sal Blitz Ser­vice ist nicht verpflichtet einen Stun­den­nach­weis oder Nach­weise über Mate­r­i­al- oder Entsorgungskosten zu erbrin­gen, es sei denn es wurde aus­drück­lich schriftlich in der Auf­trags­bestä­ti­gung festgehalten.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die im Auf­trag fest­gelegten Preise zzgl. der jew­eils gel­tenden geset­zlichen Mehrw­ert­s­teuer bemessen sich nach Art und Größe des Aufwan­des und sind verbindlich. Der Rech­nungs­be­trag ist sofort nach Beendi­gung der Arbeit­en bzw. nach Rech­nung­sein­gang in bar oder per Banküber­weisung zu täti­gen. Bei umfan­gre­icheren Arbeit­en behält sich die Fir­ma Uni­ver­sal Blitz Ser­vice vor Abschlagszahlun­gen je nach erbrachter Leis­tung abzurech­nen. Diese Zahlun­gen sind jew­eils auch sofort fäl­lig. Bei Nichtein­hal­tung des Zahlungszieles gerät der Auf­tragge­ber unverzüglich in Verzug. Des weit­eren ist der Auf­trag­nehmer durch einen Zahlungsverzug des Auf­tragge­bers berechtigt, alle weit­eren noch zu ver­rich­t­en­den Arbeit­en an diesem Objekt oder allen anderen in Verbindung mit dem Auf­tragge­ber beste­hen­den Pro­jek­te einzustellen.

Bilder und Filmmaterial

Der Auf­tragge­ber erk­lärt sich aus­drück­lich damit ein­ver­standen, dass die Fir­ma Uni­ver­sal Blitz Ser­vice Bild- und Film­ma­te­r­i­al zu Zweck­en der eige­nen Wer­bung in Inter­net, Print­me­di­en sowie in öffentlichen Net­zw­erken ver­wen­det und veröf­fentlicht. Per­sön­liche Dat­en wer­den dabei selb­stver­ständlich nicht freigegeben oder an Dritte weitergegeben.

Gerichtsstand

Der Gerichts­stand ist Hildesheim. Es gilt auss­chließlich des Rechts der Bun­desre­pub­lik Deutschland.

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